Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 5. August 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der IT-Wächter Solutions UG (haftungsbeschränkt) i. G., Georg-Friedrich-Händel-Str. 13, 59075 Hamm (nachfolgend „IT-Wächter“), und ihren Kunden über IT-Dienstleistungen, Beratung, Managed Services, Microsoft-365-, Cloud-, Netzwerk-, Hosting-, Domain-, Web-, Backup-, Fernwartungs- und Vor-Ort-Leistungen sowie den Verkauf von Hardware.
Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Projektverträge, Service-Level-Agreements und Auftragsverarbeitungsvereinbarungen gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn IT-Wächter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die besonderen Hinweise in den einzelnen Bestimmungen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Darstellungen auf der Website sind unverbindliche Informationen und kein rechtsverbindliches Angebot. Verträge werden grundsätzlich auf Grundlage eines schriftlichen oder in Textform übermittelten Angebots, einer Auftragsbestätigung oder eines gesonderten Vertrags geschlossen.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der angegebenen Bindungsfrist annimmt oder IT-Wächter den Auftrag bestätigt. Telefonische Absprachen werden verbindlich, wenn sie anschließend in Textform bestätigt werden.
Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, bleiben gesetzliche Widerrufsrechte unberührt. Eine gegebenenfalls erforderliche Widerrufsbelehrung wird gesondert erteilt. Mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist wird nur begonnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
3. Leistungsumfang und Änderungen
Umfang, Beschaffenheit, Termine und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. IT-Wächter schuldet die vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen darüber hinausgehenden wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, soweit nicht ausdrücklich ein Werk vereinbart ist.
Änderungs- oder Zusatzwünsche des Kunden werden als Change Request bewertet. Sie können Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine haben und werden vor Ausführung abgestimmt. Technisch notwendige, zumutbare Änderungen bleiben möglich, wenn die vereinbarte Funktion und der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Lizenzen, Datenträger, Geräte und Entscheidungen bereit. Er informiert über bekannte Besonderheiten, Sicherheitsvorgaben, Drittanbieter-Verträge und kritische Betriebsabläufe.
Vor Eingriffen in Systeme sorgt der Kunde für eine aktuelle, überprüfbare Datensicherung, sofern eine Sicherung nicht ausdrücklich zum Auftrag gehört. Der Kunde darf nur Daten, Software und Inhalte bereitstellen, zu deren Nutzung er berechtigt ist.
Verzögerungen und Mehraufwand, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, können gesondert berechnet werden, soweit IT-Wächter die Umstände nicht zu vertreten hat.
5. IT-Support, Fernwartung und Vor-Ort-Service
Supportleistungen werden über die vereinbarten Kommunikationswege erbracht. Fernwartung erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden. Der Kunde sorgt dafür, dass berechtigte Personen den Zugriff freigeben und sensible, nicht benötigte Inhalte schließen.
Vor-Ort-Termine werden nach Verfügbarkeit vereinbart. Anfahrtszeiten, Fahrtkosten, Parkkosten und sonstige notwendige Auslagen werden nach Angebot oder Preisliste berechnet. Kann ein Termin aus Gründen im Verantwortungsbereich des Kunden nicht durchgeführt werden, kann der entstandene Aufwand berechnet werden.
Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich in einem Supportvertrag oder SLA vereinbart wurden. Eine Reaktionszeit ist keine garantierte Lösungszeit.
6. Notfallservice
Reguläre Geschäftszeiten sind, soweit nicht abweichend vereinbart, Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Unternehmenssitz.
Leistungen außerhalb dieser Zeiten gelten nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Kunden als kostenpflichtiger Notfallservice. Vor Beginn werden – soweit die Situation dies zulässt – Verfügbarkeit, Zuschläge und voraussichtlicher Aufwand abgestimmt. Ein Anspruch auf Annahme oder sofortige Lösung eines Notfalls besteht ohne gesonderten Bereitschaftsvertrag nicht.
7. Managed Services und laufende Betreuung
Managed Services umfassen ausschließlich die im Vertrag bezeichneten Systeme, Geräte und Leistungen. Der Kunde ermöglicht die Installation und den Betrieb notwendiger Management-, Monitoring- oder Fernwartungskomponenten.
Monitoring reduziert Risiken, verhindert aber nicht jeden Ausfall oder Angriff. Warnungen werden nach vereinbartem Umfang und vereinbarter Priorität bearbeitet. Änderungen an überwachten Systemen durch den Kunden oder Dritte sind IT-Wächter mitzuteilen.
Laufende Verträge beginnen und enden nach der vereinbarten Laufzeit und Kündigungsregelung. Fehlt eine besondere Regelung, gelten die im Angebot genannten Bedingungen; gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
8. Microsoft 365, Cloud, Hosting und Domains
Für Cloud-, Microsoft-365-, Hosting-, Domain- und Telekommunikationsleistungen gelten zusätzlich die Bedingungen und technischen Vorgaben der jeweiligen Anbieter. IT-Wächter vermittelt oder administriert solche Leistungen nur im vereinbarten Umfang.
Verfügbarkeit, Funktionsänderungen, Lizenzmodelle und Preise externer Anbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs von IT-Wächter. Änderungen werden an den Kunden weitergegeben, soweit sie den Vertrag betreffen und gesetzlich zulässig sind. Drittanbieterentgelte können im Voraus fällig sein.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner Inhalte, Domains, Benutzerkonten und Nutzungen verantwortlich. Bei Vertragsende unterstützt IT-Wächter auf gesonderte Beauftragung bei der Übergabe oder Migration, soweit technisch und rechtlich möglich.
9. Backup und Wiederherstellung
Backup-Leistungen richten sich nach der vereinbarten Sicherungsquelle, Häufigkeit, Aufbewahrung und Zielumgebung. Eine erfolgreiche Statusmeldung ersetzt keinen Wiederherstellungstest. Wiederherstellungstests werden nur geschuldet, wenn sie vereinbart sind.
Der Kunde legt fest, welche Daten geschäftskritisch sind und welche Wiederherstellungsziele gelten. Soweit kein Backup-Vertrag besteht, bleibt die Datensicherung Verantwortung des Kunden. Bei Datenverlust unterstützt IT-Wächter nach Möglichkeit, ohne einen Erfolg garantieren zu können.
10. Webseiten, Software und Inhalte
Bei Webseiten- und Entwicklungsleistungen ergeben sich Funktionsumfang, Gestaltung, Korrekturschleifen, Inhalte und Abnahmekriterien aus dem Angebot. Der Kunde liefert Texte, Bilder, Logos, Zugänge und rechtliche Pflichtangaben rechtzeitig und in geeigneter Form.
Der Kunde sichert zu, dass bereitgestellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Rechtstexte, Barrierefreiheit, besondere Branchenanforderungen, Suchmaschinenplatzierungen und die dauerhafte Kompatibilität mit späteren Browser- oder Plattformänderungen sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Nach Fertigstellung wird dem Kunden die Leistung zur Prüfung bereitgestellt. Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Abnahmeregeln. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
11. Hardware, Lieferung und Eigentumsvorbehalt
Für Hardware gelten die vereinbarte Beschaffenheit und die gesetzlichen Mängelrechte. Herstellerangaben dienen der Beschreibung. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von IT-Wächter. Gegenüber Unternehmern erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, soweit rechtlich zulässig.
Gegenüber Verbrauchern trägt IT-Wächter das Versandrisiko nach den gesetzlichen Regeln. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr bei Versendung mit Übergabe an die Transportperson über, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
12. Vergütung, Rechnungen und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und gegenüber Verbrauchern einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch per E-Mail übermittelt. Sie sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern keine andere Frist vereinbart ist. Wiederkehrende Leistungen können im Voraus berechnet werden.
Zusatzaufwand, Reisezeiten, Auslagen, Lizenzen und Drittanbieterentgelte werden berechnet, soweit dies vereinbart oder zur Ausführung erforderlich und für den Kunden erkennbar war. Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis bezeichnet sind.
13. Zahlungsverzug und Zurückbehaltungsrechte
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. IT-Wächter kann nach angemessener Fristsetzung weitere Leistungen zurückhalten, soweit dies verhältnismäßig ist und keine zwingenden gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.
Eine Aufrechnung ist zulässig mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
14. Termine, höhere Gewalt und Drittanbieter
Termine verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung, nachträgliche Änderungen, Lieferprobleme externer Anbieter, höhere Gewalt oder andere von IT-Wächter nicht zu vertretende Umstände entstehen.
Höhere Gewalt umfasst insbesondere erhebliche Störungen von Kommunikationsnetzen, Energieversorgung, Rechenzentren, Lieferketten, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Naturereignisse und vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse. Die Parteien informieren sich und stimmen zumutbare Maßnahmen ab.
15. Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde beschreibt Mängel möglichst nachvollziehbar und ermöglicht Prüfung sowie Nacherfüllung.
Kein Mangel liegt vor, wenn eine Störung auf nicht vereinbarte Fremdsysteme, ungeeignete Kundensysteme, eigenmächtige Veränderungen, fehlende Updates, Schadsoftware oder eine Nutzung entgegen der Dokumentation zurückzuführen ist, soweit IT-Wächter dies nicht zu vertreten hat.
Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Werkleistungen und neu verkaufter beweglicher Ware grundsätzlich zwölf Monate, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht bei Arglist, Garantie, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
16. Haftung
IT-Wächter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen.
Der Kunde bleibt für eine angemessene Datensicherung verantwortlich, soweit diese nicht Vertragsgegenstand ist. Eine Haftung für Datenverlust richtet sich nach dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, aktueller und überprüfter Sicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, soweit gesetzlich zulässig.
17. Datenschutz, Vertraulichkeit und Auftragsverarbeitung
Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften und behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Vertraulich sind insbesondere Zugangsdaten, technische Dokumentationen, Sicherheitsinformationen, Geschäftsgeheimnisse sowie als vertraulich erkennbare Inhalte.
Soweit IT-Wächter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und die Erfüllung seiner Informationspflichten verantwortlich.
18. Nutzungsrechte und Unterlagen
Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung die im Angebot bezeichneten Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte für den vertraglich vorausgesetzten Zweck eingeräumt.
Vorhandene Werkzeuge, Vorlagen, Bibliotheken, allgemeine Konzepte, Know-how und wiederverwendbare Bestandteile verbleiben bei IT-Wächter. Rechte an Drittanbieter-Software richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
19. Laufzeit, Kündigung und Schlussbestimmungen
Laufzeit und Kündigung wiederkehrender Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, soweit keine strengere Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit zulässig – Hamm Gerichtsstand. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.